Rechtsanwälte / Justiz

Rechtsanwälte / Justiz

Sachverständigengutachten

„Es soll Beweis erhoben werden durch Sachverständigengutachten … “.

Das Sachverständigengutachten ist im Rechtsverfahren das „technische Auge“ des Richters. Es soll die Entscheidungsfindung objektivieren. Der Anspruch umfasst die gebotene Neutralität und Unparteilichkeit sowie fachliche Grundlage. Die qualifizierte Beantwortung der Beweisfragen begründet sich auf nachvollziehbare Analysen und Feststellungen. Im Einzelfall wird – in Abstimmung mit dem Gericht- die eigene Kompetenz durch Hinzuziehen weiterer Fachleute und Hilfskräfte erweitert.

Ziel ist eine didaktisch klare und wenn möglich eindeutige Basis für die juristische Bewertung. Ist das nicht möglich, können Wahrscheinlichkeiten begründet werden.

  • Wir fertigen Sachverständigengutachten* für Gerichte in praktischen Fragen der Bauphysik, (Wärmeschutz, Feuchteschutz,  Schallschutz) und der Anwendung von Baustoffen und Baustoffsystemen bei Sanierungen an.  
  • Wir führen oder unterstützen vorgerichtliche Mediation.
  • Wir erstellen keine Parteigutachten. Unsere Gutachten umfassen ausschließlich technische Inhalte.

* Prof. Dr.-Ing. Andreas Boué, von der IHK Aachen öffentlich bestellt (PDF, ca. 0,3 MB) und vereidigt für Bauphysik, anorganische Baustoffe und Sanierungsbaustoffe

Für folgende Gerichte waren wir bisher tätig

Referenzen

Amtsgerichte

Aachen

Bergheim

Bergisch Gladbach

Brühl

Düren

Erkelenz

Eschweiler

Gummersbach

Heinsberg

Husum

Jülich

Kerpen

Köln

Leverkusen

Mannheim

Monschau

Rheinbach

Schleiden

Solingen

Landgerichte

Aachen

Arnsberg

Bonn

Bremen

Dortmund

Düsseldorf

Flensburg

Kleve

Köln

Leverkusen

Mönchengladbach

Siegen

Wuppertal

Oberlandesgericht

Köln

Jetzt neu: Niederlassung im Rheinland

Heiligenstraße 6, 40593 Urdenbach

Diagnose- und Ingenieurgesellschaft Dr. Boué mbH