Rechtsanwälte / Justiz
Sachverständigengutachten
„Es soll Beweis erhoben werden durch Sachverständigengutachten … “.
Das Sachverständigengutachten ist im Rechtsverfahren das „technische Auge“ des Richters. Es soll die Entscheidungsfindung objektivieren. Der Anspruch umfasst die gebotene Neutralität und Unparteilichkeit sowie fachliche Grundlage. Die qualifizierte Beantwortung der Beweisfragen begründet sich auf nachvollziehbare Analysen und Feststellungen. Im Einzelfall wird – in Abstimmung mit dem Gericht- die eigene Kompetenz durch Hinzuziehen weiterer Fachleute und Hilfskräfte erweitert.
Ziel ist eine didaktisch klare und wenn möglich eindeutige Basis für die juristische Bewertung. Ist das nicht möglich, können Wahrscheinlichkeiten begründet werden.
- Wir fertigen Sachverständigengutachten* für Gerichte in praktischen Fragen der Bauphysik, (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz) und der Anwendung von Baustoffen und Baustoffsystemen bei Sanierungen an.
- Wir führen oder unterstützen vorgerichtliche Mediation.
- Wir erstellen keine Parteigutachten. Unsere Gutachten umfassen ausschließlich technische Inhalte.
* Prof. Dr.-Ing. Andreas Boué, von der IHK Aachen öffentlich bestellt (PDF, ca. 0,3 MB) und vereidigt für Bauphysik, anorganische Baustoffe und Sanierungsbaustoffe
Für folgende Gerichte waren wir bisher tätig
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